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   OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17   

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OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17 (https://dejure.org/2017,67638)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 U 33/17 (https://dejure.org/2017,67638)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 U 33/17 (https://dejure.org/2017,67638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Klage des Insolvenzverwalters in einem Nachlassinsolvenzverfahren auf Rückgewähr eines durch den Erblasser gezahlten Betrags aufgrund Insolvenzanfechtung neben einer Klage der Nachlasspflegerin auf Rückzahlung desselben Betrages aufgrund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZB 35/15

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Dabei muss die Berufung die tragenden Erwägungen des Erstgerichts angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen; die Begründung muss also - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen (BGH, Beschluss vom 10.12.2015 - IX ZB 35/15, ZInsO 2016, 410, 411 m.w.N.).

    Die bloße Bezugnahme auf das - im Übrigen bereits sehr allgemein gehaltene - erstinstanzliches Vorbringen reicht nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15, NJW-RR 2017, 365, 366 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 10.12.2015 - IX ZB 35/15, ZInsO 2016, 410, 411 m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 520 Rn. 40).

  • LG Köln, 09.08.2017 - 18 O 444/16

    Anfechtbarkeit von geleisteten Zahlungen wegen Gläubigerbenachteiligung i.R.d.

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.08.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 18 O 444/16, wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das am 09.08.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (18 O 444/16) aufzuheben, die Beklagte zu 1) zu verurteilen, an ihn 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2013 zu zahlen und den Beklagten zu 2) zu verurteilen, an ihn 18.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2013 zu zahlen.

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Zwar ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage in der Regel schon aus der Nichterfüllung eines behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH NJW 2010, 1135-1138 m.w.N.).
  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Dementsprechend hat auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09) die Auffassung vertreten, dass im Falle der insolvenzrechtlichen Anfechtung der Zahlung von Arbeitslohn durch den Schuldner an seine Arbeitnehmer Streitgegenstand der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr der vom Schuldner geleisteten Vergütung sei.
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Damit hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes der Rechtsauffassung des 9. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 02.04.2009 - IX ZB 182/08, NZI 2009, 313-318) widersprochen, wonach die Insolvenzanfechtung einen "Sonderrechtscharakter" habe und "durch das Insolvenzereignis begründete" Rückgewähransprüche aus Insolvenzanfechtung zu unterscheiden seien von bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen.
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Es fehlt aber ausnahmsweise, wenn der Kläger sein Rechtsschutzziel auf einfacherem und billigerem Weg erreichen kann (BGH WM 1996, 835-838 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Vielmehr wird der zugrunde liegende Lebenssachverhalt grundsätzlich durch die Benennung der anfechtbaren Handlung gekennzeichnet (MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, Vorbemerk. zu § 253 Rn. 42; BGH NJW-RR 1993, 238 ff.), hier die Zahlung der 28.000,00 EUR.
  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Nach der heute ganz herrschenden Auffassung wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von dem Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge ableitet (BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570, 3571 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Auch wenn ein fremdes Recht in Prozessstandschaft eingeklagt wird, steht einer weiteren Klage des Rechtsinhabers der Einwand der doppelten Rechtshängigkeit gem. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entgegen, weil es sich um denselben Anspruch handelt (BGH NJW-RR 1986, 158; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 261 Rn. 8a unter Verweis auf Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2017, Vor.
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZB 32/15

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2017 - 2 U 33/17
    Die bloße Bezugnahme auf das - im Übrigen bereits sehr allgemein gehaltene - erstinstanzliches Vorbringen reicht nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15, NJW-RR 2017, 365, 366 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 10.12.2015 - IX ZB 35/15, ZInsO 2016, 410, 411 m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 520 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.01.2018 - 2 U 33/17   

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https://dejure.org/2018,12958
OLG Naumburg, 11.01.2018 - 2 U 33/17 (https://dejure.org/2018,12958)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - 2 U 33/17 (https://dejure.org/2018,12958)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 2 U 33/17 (https://dejure.org/2018,12958)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 2 U 34/17
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 2 U 33/17
    Mit Schriftsatz vom 15.04.2016 haben D. L. , K. T. und W. R. vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gegen den Beklagten zu 2. (im Folgenden: der Beklagte) Klage erhoben und die Feststellung begehrt, dass das Jagdausübungsrecht betreffend den gemeinschaftlichen Jagdbezirk P. bis zum 31.03.2036 allein den Klägern zusteht; ferner haben sie gegen den Beklagten den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der dem Beklagten die Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk P. untersagt werden sollte (Bl. 1 - 57, 1 der Beiakte 2 U 34/17; im Folgenden: BA).

    In der Parallelsache 11 O 800/16 (2 U 34/17) hat Rechtsanwalt D. vor dem Landgericht Magdeburg in der dortigen Sitzung vom 13.09.2016 erklärt, dass "die Pächter als GbR geklagt haben" (Bl. 99, II BA).

    Die Akte 2 U 34/17 hat vorgelegen und ist Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gewesen.

    Soweit die Beklagte - mit Schriftsatz vom 28.10.2017 in der Sache 2 U 34/17 - vorgetragen hat, dass die Gesellschaft "längst nicht mehr besteht", kann diese Behauptung der Entscheidung des Senats nicht zugrunde gelegt werden.

    b) Jedoch ist in der von der Klägerin zur Gerichtsakte gereichten "Vollmacht/nochmalige Bestätigung" des W. R. vom 10.10.2017 eine mit Rückwirkung erteilte Bevollmächtigung des Rechtsanwalts D. zur Führung (auch) des vorliegenden Feststellungsverfahrens für die Klägerin - in I. und II. Instanz - zu sehen ("Hiermit genehmige ich, W. R. , aufgrund der mir erteilten Bevollmächtigung nochmals die gesamte Prozessführung des Herrn Rechtsanwalts R. D. ...hinsichtlich der beiden beim Oberlandesgericht Naumburg anhängigen Verfahren 2 U 34/17 und 2 U 33/17...Im Rahmen der Arbeitsteilung unserer Pächtergemeinschaft...ist mir mit Datum vom 24.11.2015 von meinen Mitpächtern... Vollmacht erteilt worden, sämtliche Rechtsangelegenheiten zu besorgen bezüglich des Fortbestehens des Jagdpachtverhältnisses mit der Jagdgenossenschaft P. .

  • OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 38/14

    Jagdpachtvertrag und BGB-Gesellschaft der Mitpächter

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 2 U 33/17
    (1) Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 20.08.2014, 7 U 38/14, AUR 2015, 53) an, dass Gesellschaften nicht jagdpachtfähig sind.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Bei mehreren Mitpächtern erhält jeder vom Verpächter das uneingeschränkte Jagdausübungsrecht übertragen (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.1.2018 - 2 U 33/17 -, juris Rn. 59; OLG Celle, Urteil vom 20.8.2014 - 7 U 38/14 -, juris Rn. 28).
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   BSG, 21.06.2017 - B 2 U 33/17 B   

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https://dejure.org/2017,23763
BSG, 21.06.2017 - B 2 U 33/17 B (https://dejure.org/2017,23763)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2017 - B 2 U 33/17 B (https://dejure.org/2017,23763)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - B 2 U 33/17 B (https://dejure.org/2017,23763)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17   

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https://dejure.org/2019,18825
LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17 (https://dejure.org/2019,18825)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2019 - L 2 U 33/17 (https://dejure.org/2019,18825)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - L 2 U 33/17 (https://dejure.org/2019,18825)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17
    Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist hingegen keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R, BSGE 115, 256).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17
    Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 RU 22/87, SozR 2200 § 581 Nr. 27).
  • LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 34/17

    Festsetzung der MdE für Gesundheitseinschränkungen nach einer Fraktur des

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte, die beigezogenen Akten L 2 U 33/17, S 36 U 85/16 und S 36 U 151/16, die Verwaltungsakte und die Sitzungsniederschrift vom 26. Juni 2019 ergänzend Bezug genommen.
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   BSG, 11.12.2017 - B 2 U 33/17 R   

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https://dejure.org/2017,102191
BSG, 11.12.2017 - B 2 U 33/17 R (https://dejure.org/2017,102191)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2017 - B 2 U 33/17 R (https://dejure.org/2017,102191)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - B 2 U 33/17 R (https://dejure.org/2017,102191)
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